gesetzliche
Krankenversicherung

 

 

In der gesetzlichen Krankgenversicherung (GKV) sind die meisten Menschen der Bundesrepublik Deutschland versichert. Sie bietet einen Mindestversicherungsschutz, der durch einen prozentualen Beitrag des Bruttogehaltes berechnet wird.

Die gesetzliche Krankgenversicherung umfasst drei Mitgliedergruppen, hierunter fallen natürlich die Pflichtversicherten, denen der Großteil der Bevölkerung angehört, sowie die Freiwilligen- und Familienversicherten.

Auf die Familienversicherung sollte explizit eingegangen werden, denn diese bietet im Vergleich zur privaten Krankenversicherung einen entscheidenden Vorteil, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die Familienversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung für Familienangehörige und Ehepartner, sofern einige Regeln eingehalten werden. Hierunter fällt beispielsweise, dass die Familienangehörigen nicht über eine bestimmtes monatliche Einkommensgrenze kommen (2008: 355 Euro bzw. für geringfügige Beschäftigungen 400 Euro), außerdem musst der Wohnsitz im Inland sein und es darf keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit vorliegen. Die Kinder sind prinzipiell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung mit eingeschlossen, soDllte das Kind jedoch nicht erwerbstätig sein, so erhöht sich die Grenze bis zum 23. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen der Schul- und Berufsausbildung, sowie freiwilliges Jahr oder ökologisches Jahr, kann die Familienversicherung bis zum25. Lebensjahr greifen. In der privaten Krankenversicherung müsste jeder Familienangehörige explizit eingeschlossen werden.

Zur Prämienbemessung werden die beitragspflichtigen Einnahmen mit dem jeweiligen Beitragssatz der Krankgenversicherung berechnet. Das beitragspflichtige Einkommen wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2008: 43200 = 3600/ Monat) berücksichtigt. Für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Wehr- und Zivildienst sowie für Studenten gilt ein besonderer Beitragssatz.

Der Umfang der Sozialversicherung ist im Sozialgesetzbuch hinterlegt. Der Leistungsumfang umfasst nicht nur diverse ambulante und stationäre Behandlungen, sondern auch Leistungen zur Vorbeugung von Krankheiten. Auch Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen, sowie Rettungsfahrten etc. sind in der gesetzlichen Krankenversicherung mit eingeschlossen. Doch auch Eigenanteile wie beispielsweise die Praxisgebühr, oder eine Zuzahlung zu Medikamenten muss selbst übernommen werden.

Auch eine sogenannte Krankenzusatzversicherung mit verschiedenen Optionen kann hinzu gewählt werden.

Der versicherungspflichtige bzw. Versicherungsberechtigte Personenkreis ist 18 Monate an die Wahl der jeweiligen Krankenversicherung gebunden und eine Kündigung wäre dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wäre bei einer Beitragserhöhung möglich, hier könnte sogar schon innerhalb der 18 Monate gekündigt werden. Außerdem muss bei jedem wechsel bestätigen, dass Versicherungsschutz über eine andere Krankenkasse herrscht.

Aus Gründen der unterschiedlichen Beitragssätze, die sich oftmals deutlich unterscheiden ist es unbedingt zu empfehlen einen entsprechenden Vergleich heranzuziehen, um nicht nur gut, sondern auch günstigen Krankenversicherungsschutz zu genießen.

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.