Die Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche Dritter im Falle eines Schadens. Neben der allseits bekannten Privathaftpflichtversicherung gibt es noch deutlich mehr spezialisierte Haftpflichtversicherungen, bei welchen ein Versicherungsvergleich generiert werden kann:

 
 

 

 

 

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung bereits als Pflichtversicherung zur Norm des Straßenverkehrs zählt, ist die Privathaftpflichtversicherung für jede Person freiwillig. Trotz dieser Freiheit ist die Haftpflichtversicherung zu einer förmlichen „Muss“-Versicherung geworden. Werden die Gesetze hinterleuchtet, so wird schnell deutlich, dass die Privatperson in Deutschland vollumfänglich ein Leben lang für haftbare Schäden zur Zahlung verpflichtet werden kann.  Auf die Schadensersatzpflicht wird im Bürgerlichen Gesetzbuch explizierter eingegangen, wodurch verstärkt gekennzeichnet wird, welcher Stellenwert eine Privathaftpflichtversicherung zugeordnet werden sollte. §823 BGB besagt, dass Personen, die vorsätzliche oder fahrlässige Schäden an Leben, Körper, der Gesundheit oder Freiheit verursachen, zum Schadensersatz verpflichtet ist. §831 BGB sieht zusätzlich vor, dass auch bei diversen Fällen für den Verrichtungsgehilfen gehaftet werden muss.

Die Rahmenbedingungen der Haftpflichtversicherungen werden durch das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gekennzeichnet. Die Versicherungsbedingungen für den Versicherungsschutz orientieren sich an den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).

In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es in der Regel verschiedene Deckungssummen. Unterschieden wird vorerst prinzipiell zwischen Personenschäden, sowie Sachschäden. Hier kann nun die Versicherungssumme (=Deckungssumme) ausgewählt werden, um mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich festsetzen zu können, in welcher Höhe der Schaden von der Versicherung maximal übernommen wird. Diese Summen werden üblicherweise in Millionenbeträgen festgesetzt. Dies hört sich anfangs nach enorm hohen Summen an, doch denkt man an einen Unfall, durch den mehrere Personen zu Schaden kommen, für die einige Zeit bezahlt werden muss, so wird deutlich, dass eine Million lediglich eine Basisdeckung bietet, sodass hier keine Kosten gescheut werden sollten. Zusätzlich ist es oftmals möglich eine Deckungssumme für Vermögensschäden mit abzuschließen, diese wird jedoch in der Regel deutlich geringer angesetzt.

Nicht immer werden alle Schäden übernommen, Ausschlüsse bestehen in aller Regel bei grober Fahrlässigkeit, sowie Schäden an angeliehener, gemieteter oder gepachteter Sachen.

Nicht selten gibt es auch die Möglichkeit einer optionalen Zusatzdeckung diverser Klauseln. Hierunter fällt beispielsweise die Deckung für deliktunfähige Kinder. Kinder unter 7 Jahre können nicht haftbar gemacht werden, liegt zusätzlich keine Aufsichtspflichtverletzung vor, so besteht keinerlei Haftungsanspruch. Ist der Schaden jedoch bei einem Nachbar zu Stande gekommen so existiert häufig eine „moralische Haftung“, um einen zukünftigen Streit aus dem Weg zu gehen wird der Schaden oftmals privat übernommen. Um diese Schäden miteinschließen zu können empfiehlt es sich diese Deckungserweiterung mit abzuschließen, somit würde lediglich die Schadenkalkulierungspflicht im Rahmen der anfangs ausgestellten Police (=Versicherungsschein) überprüft werden.
Auch anderweitige Deckungserweiterungen können von den verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Als häufige Ausdehnung zählen die Deckungserweiterungen für Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, sowie der Ausfalldeckung.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist oftmals äußerst günstig zu erwerben und sollte keinesfalls unterschätzt oder vernachlässigt werden. Die Prämie ist meist verhältnismäßig sehr gering, sodass Sie diesen "geringe Betrag" unbedingt für eine Privathaftpflichtversicherung aufwenden sollten. Unterstützend kann auch der Versicherungsvergleich auf Sicheriki.de genutzt werden:
 

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.