kapitalbildende
Lebensversicherung
Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet zusätzlich zum Hinterbliebenen Schutz auch eine Altersvorsorge. Die Risiko Lebensversicherung hingegen bietet lediglich hinterbliebenen Schutz durch den Todesfall. Das Versicherungsunternehmen wird bei der kapitalbildenden Lebensversicherung entweder durch eintreten des Todesfalls während der Vertragslaufzeit, oder mit Erleben des Vertragsendes leistungspflichtig.
Mit dieser Versicherung kann nicht nur die Altersvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge unterstützt, sondern auch Versorgungslücken und Darlehen abgesichert bzw. getilgt werden.
Auch die Planung mit einer vorzeitigen Teilauszahlung wird von verschiedenen Versicherungen ermöglicht. Die Kapitallebensversicherung mit Teilauszahlung gewährt bereits während der Vertragslaufzeit einen gewissen Teil des Kapitals. Die Todesfall-Versicherungssumme kann im Gegenzug über die Vertragslaufzeit gleich hoch bleiben, oder um die bereits ausgezahlten Teilauszahlungsbeträge gekürzt werden. Diese Option ist jedoch etwas Beitragsreicher, denn das Versicherungsunternehmen müsste unter bestimmten Umständen eine höhere Summe ausbezahlten, denn stirbt die versicherte Person nach der ersten Teilauszahlung, so wird zusätzlich auch die Versicherungssumme im Todesfall beglichen. Dieses steigernde Risiko macht sich durch höhere Prämien bemerkbar.
Das Produkt der Lebensversicherung auf verbundene Leben findet nicht nur in der Risikoversicherung, sondern auch in der kapitalbildenden Lebensversicherungen einen bedeutsamen Platz. Die Kapitalversicherung auf verbundene Leben ermöglicht den Versicherungsschutz von zwei Personen innerhalb eines Vertrages. Mit dem Tod eines der beiden versicherten Personen, erhält der jeweilig andere die Versicherungssumme. Sterben beide Personen gleichzeitig, so wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt. Sollte jedoch keiner der beiden versicherten Personen bis zum Ende der Vertragslaufzeit sterben, so wird die vertraglich festgesetzte Versicherungssumme zum Ende der Vertragslaufzeit fällig. Auch hier besteht ein erhöhtes Risiko, da zwei Personen versichert sind und das Risiko des Todesfalls entsprechend höher ist. Dieses steigende Risiko lässt sich durch einen erhöhten Beitrag erkennen. Auch eine Gesundheitsprüfung könnte eingefordert werden, sodass sich die Versicherungsgesellschaft ein besseres Bild des Risikos machen kann.
Als Zusatz könnte auch die Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Durch einen solchen Zusatzabschluss würde im Falle der Berufsunfähigkeit die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) bestehen. Außerdem kann in der Regel eine zusätzliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen werden. Nicht zuletzt sollte auch die Unfallzusatzversicherung (UZV) Erwähnung finden. Mit dieser Zusatzversicherung würde im Falle eines Unfalltodes eine deutliche höhere häufig die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt werden.
Es sollte auch immer abgeklärt werden zu welchen Zwecken die Kapitalbildende- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, um herausfinden zu können welches Produkt mit welchen Versicherungssummen den richtigen Schutz bietet, um anschließend einen Tarifvergleich zu vollziehen, der den bestmöglichen und günstigsten Versicherungsschutz bietet. Um diese Fragen fachmännisch beantworten zu können, empfiehlt es sich einen Fachmann heranzuziehen.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.