KFZ- Haftpflicht
versicherung
Die Krafthaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, ist diese nicht abgeschlossen, so darf sich das Auto nicht am Straßenverkehr beteiligen. Der Fahrzeug Halter ist dazu verpflichtet, für sich, dem Fahrzeug Eigentümer, sowie für den Fahrer einen Haftpflichtversicherungsschutz abzuschließen. Abgedeckt sind Schäden gegen anderen Verkehrsteilnehmer, sodass Personen, Sach- sowie Vermögensschäden übernommen werden.
Um ein Auto zulassen zu können, benötigt es bereits einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung. Dieser Nachweis erfolgt durch eine sogenannte Deckungskarte, die von dem Versicherungsunternehmen ausgestellt wird und zur Zulassungsstelle mitgenommen werden muss.
Bei der Haftpflichtversicherung besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Dieser besagt, dass das Versicherungsunternehmen mit Ausnahme einiger weniger Gründe dazu verpflichtet ist, eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestdeckungssummen anzunehmen.
Die Mindestdeckungssummen betragen in Deutschland für Personenschäden 2,5 Mio. (bei Tötung oder Verletzung von mehr als3 Personen sind es 7,5 Mio.). Außerdem müssen Sachschäden in Höhe von 500.000 Euro sowie reine Vermögensschäden in Höhe von 50.000 Euro abgedeckt werden.
Möchte man innerhalb der EU reisen, so empfiehlt es sich die sogenannte Grüne Versicherungskarte mitzunehmen. Häufig wird diese Versicherungskarte bei der Einreise in ein fremdes Land nicht benötigt, doch im Falle eines Unfalles könnte diese Karte eine schnellere bzw. leichtere Schadenabwicklung mit sich bringen.
Die Beiträge bzw. Tarifstrukturen sind größtenteils von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängig. Einige Kriterien sind jedoch bei fast jeder Versicherungsgesellschaft zu entdecken, durch die der Beitrag anschließend festgelegt wird.
Ein gängiger Tarifierungs-Punkt ist sicherlich der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Je länger unfallfrei gefahren wurde, desto entgegenkommendere Beiträge werden von der Versicherung gestellt, sodass gesagt werden kann: je länger unfallfrei gefahren wird, desto günstiger wird die Versicherung eines Autos. Passiert ein Unfall, so gibt es eine entsprechende SF-Rückstufung. Deshalb sollte auch im Falle eines kleinen Unfalles berechnet werden, ob es sich nicht lohnen würde den Schaden selbst zu übernehmen, da durch die Rückstufung höhere Beiträge mit sich bringt.
Tipp: Erkundigen Sie sich ob es sich anfangs lohnt, eine Rückdatierung in Kauf zu nehmen, um schneller in der SF Klasse ½ einsteigen zu können.
Auch der Fahrzeugtyp spielt häufig eine entscheidende Rolle. Die Typklasse kann durch die Typschlüsselnummer ausfindig gemacht werden und ist dementsprechend Fahrzeugabhängig. Außerdem wird meistens eine sogenannte Regionalklasse mit in den Beitrag einfließen. Diese Regionalklasse richtig sich nach dem jeweiligen Zulassungsbezirk. Neben der Fahrleistung, ist auch der Abstellplatz (Straße, Garage oder Einzelplatzgarage) sowie die Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punkte) häufig ein Kriterium des zukünftigen Beitrages.
Versicherungswechsel und Kündigung:
Einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer (meist zum Ende des Jahres) kann der Vertrag schriftlich gekündigt werden, sodass beispielsweise ab dem 1.1. zur einer neuen Versicherung gewechselt werden kann.
Außerdem gibt es weitere „außerordentliche“ Kündigungsgründe, wie nach dem Eintritt eines Schadenfalles, oder bei einer Tarifänderung. Auch bei negativen Abänderungen des Leistungsumfanges oder der Bedingungen kann gekündigt werden. Mit Veräußerung des Fahrzeuges kann die Krafthaftpflichtversicherung ebenfalls gekündigt werden.
Da anhand der vielen verschiedenen Tarifierungsmöglichkeiten auch unterschiedliche Beiträge berechnet werden, macht es durchaus Sinn, einen Versicherungsvergleich anzusteuern.
Neben der KFZ- Haftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Teilkasko oder Vollkaskoversicherung.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.