Rentenversicherung

 

 

Die private Rentenversicherung ist die dritte Säule der Altersversorgung. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge sollte also auch eine private Altersvorsorge getroffen werden.

Nicht nur die geringen Beschäftigungszahlen, sondern auch das stetig wachsende Alter der Bevölkerung erschwert das Finanzierungskonzept der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um sinnvoll entscheiden zu können welcher finanzielle Bedarf im Rentenalter benötigt wird, sollte eine Bedarfsrechnung durchgeführt werden. Hierfür wenden Sie sich am besten an einen Fachmann, der Ihre Lebenssituation sowie den benötigten Bedarf analysiert, denn neben der Bedarfsrechnung müssen auch andere Punkte wie die jährliche Inflationsrate und das Eintrittsalter in die Betrachtung gezogen werden. Außerdem sollte im Hinterkopf behalten werden, dass mit zunehmendem Alter risikoärmere Varianten gewählt werden sollten. Durch diese persönlichen Lebenspunkte, sowie Lebensstandards, wird dringend empfohlen einen Berater zur individuellen Beratung herbei zu ziehen.

Tip: Je früher in eine Rentenversicherung investiert wird desto geringer ist die monatliche Prämie.

In die Standard-Rentenversicherung wird monatlich ein bestimmter Betrag einbezahlt, um am Ende der Vertragslaufzeit in der Regel ein sogenanntes Kapitalwahlrecht zur erhalten. Dieses Kapitalwahlrecht berechtigt Sie zu entscheiden, ob die Auszahlung des angesparten Beitrages durch eine Einmalzahlung auf ihr Konto fließt, oder ob Sie sich für eine lebenslange monatliche Rente entscheiden. Die Rentenzahlung endet in der Regel mit dem Tod der versicherten Person. Ein Ausnahme würde eine sogenannte Rentengarantie mit sich bringen, mit dieser Rentengarantie ist es möglich, auch nach dem Tod der versicherten Person, sofern die Rentenzahlung bereits eingetreten ist, eine weitere Rentenzahlung zu erhalten, sodass die Hinterbliebenen für eine temporäre Zeit eine monatliche Finanzspritze registrieren können. Diese monatliche Rente der Hinterbliebenen gilt jedoch nur für die vertraglich festgesetzte Rentengarantiezeit, ausgenommen bei der Witwenrente, diese würde der mitversicherten Person ein Leben lang eine monatliche Rente gewähren.

Alternativ gibt es auch die im Volksmund genannte Sofortrente. Mit dieser Sofortrente lässt sich durch die Zahlung eines Einmalbetrages eine lebenslange Rente realisieren. Die erste Rentenzahlung kann jedoch frühestens mit Beginn des nächsten Monats durchgeführt werden. Diese Variation ist vor Allem für ältere Menschen zu empfehlen, da über diese Alternative durch eine einzige Summe die sofortige, lebenslange Rente erzielt werden kann. Ein folglich hoher Betrag könnte beispielsweise durch ein Erbe, eine hohe Abfindung, oder eine auslaufende Kapitalversicherung zu Stande kommen.

Ein enormer Vorteil der Rentenversicherung ist die Gesundheitsprüfung, da diese bei der normalen Rentenversicherung nicht benötigt wird. Entscheiden Sie sich jedoch für eine zusätzliche Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, so werden Antworten auf diverse Gesundheitsfragen notwendig, sodass die Versicherungsgesellschaft in Einzelfällen Risikozuschläge veranlassen könnte. Die Fragen einer solchen Gesundheitsprüfung variieren häufig je nach Alter und der gewünschten Versicherungssumme und müssen wie auch alle anderen Angaben wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung garantiert im Regelfall mindestens die Beitragsfreistellung der Rentenversicherung, um trotz der Berufsunfähigkeit über eine Altersversorgungsgarantie zu verfügen. Außerdem kann in der Regel eine zusätzliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit abgeschlossen werden. Die Dauer dieser Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann unabhängig von der eigentlichen Rentenversicherung festgesetzt werden.

Einen nennenswerten Unterschied gibt es auch im widerruflichen und unwiderruflichen Bezugsrecht. Das widerrufliche kann jederzeit schriftlich abgeändert werden. Bei dem unwiderruflichen Bezugsrecht muss sich die bisherige Bezugsberechtigte Person mit der Änderung des Bezugsrechts schriftlich einverstanden erklären.

Weitere Alternativen der privaten Rente stellen die Produkte der sogenannten Riester und Rürup dar.

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.