Die staatlich geförderte Riester-Rente ist ein guter und attraktiver Einstieg zur privaten Altersversorgung. Die Riester-Rente deckt einen sehr hohen Personenkreis ab, für die es sich lohnt, diese in Anspruch zu nehmen. Insbesondere Beamte Angestellte und Personen in Elternzeit.
Um diese beantragen zu können, bedarf es aber eine Zugehörigkeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch hat es keinen Einfluss auf den Ehepartner.
Denn wenn nur einer pflichtversichert ist, hat auch der Partner das Recht einen Antrag auf die Riester-Rente zu stellen und sich somit ebenfalls die staatliche Förderung zur Riester-Rente zu sichern.
Die Riester-Rente beinhaltet eine lebenslange Zusatzrente mit staatlicher Förderung. Wie hoch im Einzelnen diese dann sein wird, ist davon abhängig, wie viel eingezahlt wurde und wie hoch der Zuschuss vom Staat war. Die Riester-Rente steigt jährlich, sodass jeder sich über eine Rentenerhöhung freuen kann. Ebenso erhalten Sie beim Renteneintritt 30% des Kapitals als Sonderzahlung. Eine lebenslange Rente wird im Todesfall dann sofort an den Ehegatten ausgezahlt, jedoch ohne Abzug der staatlichen Förderung.
Jeder der eine Riester-Rente abschließt zahlt monatlich einen Betrag ein den er selbst nach seinen finanziellen Wünschen festlegt.
Sollte jedoch einmal eine lange Arbeitslosigkeit eintreten, ist es jederzeit möglich, den Betrag geringer zu halten.
Da die Riester-Rente sehr umfangreich ist, sollte man sich vor Abschluss genau informieren und beraten lassen. Dieses können Sie jedoch bei verschiedenen Anbietern schon online erfahren. Suchen und informieren Sie sich in aller Ruhe, damit für jeden die richtige Versicherung gefunden wird. Zusätzlich sollte auch die Frage über die Höhe der Zulagen besprochen werden.
Die Riester-Rente ist eine gute Sache, bei welcher der Staat mit seinen Zulagen auch gefordert ist.