Riesterrente
Durch die demografische Entwicklung, sowie der hohen Arbeitslosenzahlen ist es abzusehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur einen Teil des jeweiligen Lebensstandards ausgleichen kann. Um auch von Seiten des Staates eine kleine Unterstützung zu erhalten, können betroffene Personen eine private Altersvorsorge nach dem Riester Produkt abschließen. Diese Riester Rente kann privat abgeschlossen werden und ist eine freiwillige Versicherung. Als Antrieb zum Abschluss einer solchen Versicherung gewährt der Staat bereits genannte Förderungen, um einen Teil der wachsenden Versorgungslücke decken zu können. Ein Anrecht auf die Versicherung haben prinzipiell alle gesetzlich rentenversicherten Personen. Eine Auszahlung ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. Diese Auszahlung kann sich durch eine lebenslange Rente oder eine sofortige Auszahlung von 30% widerspiegeln. Sofern ein Wohneigentum erworben werden soll, kann bereits in der Ansparphase 50.000 Euro beantragt werden, die aus dem Vorsorgekapital entnommen und in Raten zurückbezahlt werden müssen.
Neben den vertraglichen Bestandteilen, stehen natürlich auch die Förderungen des Staates im Vordergrund. Diese sogenannte Altersvorsorgezulage muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verifiziert werden. Anschließend erhält die begünstigte Person neben der Grundzulage auch die sogenannte Kindeszulage (im Falle eines Kindes), die sich derzeit pro Kind auf 185 Euro beschränkt. Ist das Kind nach dem 01.01.2008 geboren, so wird eine einmalige Förderung von 300 Euro fällig. Die Maximalzulagen werden jedoch nur gewährt, sofern ein gewisser Mindestsatz in die Altersvorsorge läuft. Die Mindesteigenleistungen im Jahre 2008 beträgt 4% und ist auf maximal 2100 Euro beschränkt. Als Bemessungsgrundlage dient der Bruttolohn (maximal jedoch die Bemessungsgrenze). Werden keinerlei Einnahmen verzeichnet, so erhalten Sie die vollen Zulagen bereits für lediglich 5 Euro im Monat.
Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Ein Mann (Angestellter) sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 38.000 Euro Ehefrau ist Hausfrau und das Ehepaar hat 1 Kind. Um den Mindestbetrag berechnen zu können muss wie folgt vorgegangen werden:
Von den 38.000 Euro müssen 4% errechnet werden, welches ein Betrag von 1520 Euro widerspiegelt.
Die Riester-Produkte sind besonders für Familien oder Bezieher mit niedriger Einkommen und einem Kind oder mehreren Kindern zu empfehlen, da hier für einen geringen Betrag das Maximum der Zuwendungen genutzt werden kann.
Auch im Falle des Harz IV Notanspruches unterliegt die Riesterrente einem besonderen Schutz, sodass das angesparte Kapital vor Erhalt des Arbeitslosengeldes II nicht verbraucht werden muss.
Um alle Möglichkeiten des Riester-Sparens nutzen zu können sowie das perfekte Produkt zu finden und auch steuerlich richtig aufgeklärt zu werden empfiehlt es sich einen Fachberater zur Hilfe herbei zuziehen.
Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.