Die Rüruprente ist eine private Möglichkeit zur Altersvorsorge. Die Rüruprente wurde 2005 vom Wirtschaftsweisen Bernd Rürup entwickelt und nach ihm benannt. Die private Altersvorsorge Rürup ist bei der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente gleichgesetzt. Das heißt das die Beiträge zur Rüruprente als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden kann.
Bei der Rüruprente handelt es sich um eine sogenannte kaptialgedeckte Altersvorsorge. Das heißt der der Versicherungsnehmer zahlt bis Eintritt der Auszahlungen in die private Altersvorsorge ein. Bei Eintritt der privaten Altersvorsorge erfolgt die Auszahlung vom angesparten Kapital in monatlichen Zahlungen. Einmalzahlungen oder Sonderauszahlungen sind bei der Rüruprente nicht möglich.
Die Rüruprente richtet sich im Schwerpunkt als Zielgruppe an Selbstständige, die sonst keine große Alternativen zur Altersvorsorge haben. Aber auch für Angestellte oder Beamte kann die Rüruprente als private Altersvorsorge interessant sein.
Ein großer Vorteil der Rüruprente ist das sie nicht gepfändet werden kann. Auch eine Anrechnung auf Leistungen bei zum Beispiel Arbeitslosigkeit, ist nicht möglich. Auch die monatliche Beitragszahlung kann flexible gestaltet werden. Gerade für Selbstständige ist dieses je nach Geschäftsentwicklung ein großer Vorteil, so können bei schlechter Geschäftslage geringere Beiträge gezahlt werden. Einmalzahlungen sind jederzeit zur Erhöhung vom angesparten Kapital möglich.
Die Rüruprente hat einige Nachteile die man vor Abschluss einer solchen privaten Altersvorsorge beachten sollte. So verfällt in der Regel das gesamte eingezahlte Kapital wenn der Versicherungsnehmer vor Auszahlung der Rente stirbt. Einige Anbieter bieten zusätzlich eine Hinterbliebenenrente an, damit nicht das gesamte Kapital verfällt. Die Rüruprente ist in der Regel nicht vererbbar und kann auch nicht beliehen oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und Auszahlung vom Kapital ist vor Eintritt der Auszahlungen nicht möglich.