Teilkasko
versicherung

 

 

Neben der KFZ Haftpflicht Versicherung kann auch eine zusätzliche Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Da die Haftpflichtversicherung ausschließlich den Schutz von Unfallgeschädigten bietet, ist es häufig ratsam eine solche Kaskoversicherung mit abzuschließen, die diverse Schäden am eigenen Auto übernimmt. Unterschiede gibt es in den verschiedenen Deckungen, sodass schlussendlich individuell entschieden werden muss ob und welche Teil-Kaskoversicherung für jeden einzelnen in Frage kommt.

Zu den meistgedeckten Gefahren der Teilkaskoversicherung zählen in der Regel:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, Raub oder Unterschlagung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Marderschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

 

Einige dieser Leistungen können bei der einen oder anderen Versicherungsgesellschaft zusätzlich modifiziert werden, sodass etwa der Haarwild Begriff ausgeweitet wird, sodass beispielsweise auch Federvieh als mitversichert gilt.

Schäden der Teilkaskoversicherung werden NICHT den SF Jahren angerechnet, das heißt, erfolgt ein Teilkaskoschaden, so erfolgt keine SF Rückstufung.

Wie sich bereits hier erkennen lässt, kann eine solche Teilkaskoversicherung oftmals unterstützenden und wesentlichen Versicherungsschutz mit sich bringen. Aus diesem Grund sollte genau überlegt werden, ob neben der Kraft- Haftpflichtversicherung nicht auch eine Teilkasko, oder sogar eine Vollkaskoversicherung in Betracht gezogen werden sollte. Verhältnismäßig ist der Zusatzabschluss einer Teilkaskoversicherung finanziell keine hohe Aufwendung. Besonders wenn das Auto ausschließlich auf der Straße steht den Witterungsbedingungen ausgesetzt und Marder direkten Zulauf zum Auto haben, sollte eine solche Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Tipp: Um die Prämie verringern zu können, könnte ein sogenannter Selbstbehalt vereinbart werden. Diese jeweilig vereinbarte Summe müsste im Falle eines versicherten Schadens selbst übernommen werden.

Der Versicherungsvergleich (im Bereich der Kraftfahrtversicherung- Teilkasko) kann im Kfz- Haftpflichtbereich eingesehen werden.

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.