Eine Unfallversicherung leistet der versicherten Person im Schadenfall eine finanzielle Unterstützung. Als Schadenfall bezeichnet man das Ereignis, wodurch die versicherte Person unfreiwillig körperlichen Schaden erlitten hat. Das kann von einer einfachen Verletzung über eine unfallbedingte Krankheit bis hin zur Invalidität (Behinderung und/oder Arbeitsunfähigkeit) reichen. Aber auch der Todesfall ist hier mitversichert, wenn er als Folge eines Unfalls eingetreten ist. Nun gibt es zwei große Bereiche, in denen Unfälle passieren können: Zum einen ist es der Bereich, in dem man beruflich oder ehrenamtlich für andere tätig ist und zum anderen ist es der private Bereich.
Im beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich ist man über seinen Arbeitgeber oder über die entsprechende Organisation (freiwllige Feuerwehr, Verein usw.) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Beiträge hierfür zahlt der Arbeitgeber oder die Organisation an die entsprechende Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sollte es dann einmal zu einem Unfall kommen, erhält man finanzielle Unterstützung durch Übernahme der unfallbedingt entstandenen Kosten, oder man erhält eine Unfallrente, wenn die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist.
Für den privaten Bereich muss man sich dagegen zusätzlich selbst versichern. Hierfür gibt es die private Unfallversicherung. Diese wird von gewerblichen Versicherungsunternehmen angeboten, wobei es hier Unterschiede im jeweiligen Umfang und den zu zahlenden Beiträgen gibt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ist hier nicht nur eine Grundversorgung gewährleistet. Es besteht die Möglichkeit, weitere Zusatzleistungen zu versichern. Versichert ist man hier sowohl im Beruf oder Ehrenamt als auch im Privatleben. Allerdings kalkulieren die Versicherer rein wirtschaftlich. Eine Person, die eine gefährlichere Tätigkeit ausübt als andere, ist einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt und bezahlt darum auch höhere Beiträge.