Unfallversicherung

 

 

Die Unfallversicherung bietet in den verschiedensten Bereichen Versicherungsschutz. Prinzipiell muss jedoch vorerst zwischen der gesetzlichen- und der privaten Versicherung unterschieden werden.

Dass sich Unfälle weder vorhersehen, noch vermeiden lassen ist Ihnen sicherlich bewusst. Die gesetzliche Versicherung leistet nur bei einem Unfall während der Arbeit oder während der Schule, bzw. auf dem direkten Hin- und Rückweg. Der mit Abstand größte Teil der Unfälle passiert jedoch in der Freizeit oder im Haushalt, wofür kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung herrscht. In solchen Fällen würde die private Unfallversicherung im Rahmen des Versicherungsschutzes leisten.

In der privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankgenhaustagegeld, sowie die Todesfallleistung im Regelfall enthalten.

Die Invaliditätsleistung tritt ein, sofern ein versicherter Unfall vorausging, und eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Die Invaliditätsleistung orientiert sich an der Höhe der festgestellten Invalidität, die anhand einer Gliedertaxe festgelegt wird. Bei einer Teilinvalidität wird auch nur ein Teil der versicherten Invaliditätssumme bezahlt.

Tipp: die Invaliditätsleistung sollte mindestens das Doppelte der Todesfallsumme betragen.

Auch die Möglichkeit einer progressiven Invaliditätsstaffel wird häufig angeboten, diese bietet in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades eine doppelte oder sogar vielfältigere Leistung der Versicherungssumme.

Die Übergangsleistung tritt in Kraft, wenn nach Ablauf von sechs Monaten nachwievor eine unfallbedingte Beeinträchtigung von mehr als 50% standhält. Die Beeinträchtigung von den mindestens 50% muss über die kompletten sechs Monate bestanden haben. Das ausgezahlte Kapital der Übergangsleistung ist bevorzugt für Rehabilitationsmaßnahmen, Heilbehandlungen und Einnahmeausfall gedacht.

Das Tagegeld ist für die Deckung von Einkommensverlusten gedacht und ist demnach besonders für Selbstständige zu empfehlen, da durch einen versicherten Unfall die Arbeit ruhen oder lediglich eingeschränkt fortgeführt werden kann. Die Höhe der Leistungen richtet sich wieder nach der Höhe der Beeinträchtigung.

Das Krankenhaustagegeld wird geleistet, sofern ein Krankenhausaufenthalt benötigt wird und soll den gesetzlichen Eigenanteil oder Mehrkosten für Zwei oder Einzelzimmer decken.

Das Krankenhaustagegeld Plus ist für genesungsbedingte Zusatzkosten gedacht, die nach einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt benötigt werden (Bsp. Spezielle Ernährung).

Die Todesfallleistung tritt erst bei einem unfallbedingten Tod in Kraft. Der Unfall muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag einsetzten.

Selbstverständlich sind häufig auch noch anderweitige Leistungen vereinbar, hierunter würde beispielsweise die Leistung für kosmetische Operationen oder Bergungs-und Rettungskosten fallen.

Auch an die Unfallgefahr Ihrer Kinder sollte unbedingt gedacht werden. Besonders die Nachkommen nutzen sehr viel ihrer Freizeit für aktiven Sport oder anderweitige Neuerforschungen, wodurch schnell ein Unfall zustande kommen könnte. Häufig bieten Versicherungsunternehmen zusätzliche Kindertarife zu besonders günstigen Konditionen.

Auch die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr erfreut sich immer größerem Publikum, denn hier werden die eingezahlten Beiträge unter vertraglichen Bedingungen wieder zurückbezahlt.

Die Unfallversicherung zählt zu einer der wichtigsten Versicherungen und ist zudem Prämiengünstig, sodass ein solider Versicherungsschutz bereits mit wenigen Euros monatlich abgedeckt werden kann.

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.