Vollkasko
versicherung

 

 

Als ergänzende Alternative zur Teilkaskoversicherung gibt es auch die Möglichkeit der Vollkaskoversicherung. Im Volksmund sagt man, dass auf eine Vollkasko erst dann verzichtet werden kann, wenn der Totalschaden des Autos aus eigener Tasche bezahlt werden könnte. In der Praxis wird meist nach 6-7 Jahren der Wechsel von der Vollkasko zur Teilkaskoversicherung festgesetzt.

Wird ein Auto geleast oder finanziert, so besteht in der Regel immer eine Vollkaskoversicherung, bis das Auto abbezahlt oder zurückgegeben wird.

Neben den Gefahren der Teilkaskoversicherung, sind in der Vollkaskoversicherung auch Mut oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen, sowie die Unfallgefahr mitversichert. So wäre es beispielsweise auch versichert, wenn das Auto im Winter auf glatter Fahrbahn ins Rutschen gerät und gegen einen Baum gleitet. Selbstverständlich besteht kein Versicherungsschutz für Abnutzung oder Verschleiß diverser Teile.

Die Vollkaskoversicherung besteht also aus der Teilkaskoversicherung und zusätzlicher Gefahreneinschlüsse. Schäden die über die Teilkaskoversicherung abgehandelt werden können, führen zu keiner SF-Rückstufung, Vollkaskoschäden jedoch schon. Als Ausschluss zählen selbstverständlich auch in der Vollkaskoversicherung die grobe Fahrlässigkeit sowie vorsätzliche Schäden.

Ob sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung im individuellen Fall lohnt muss spezifisch entschieden werden, besonders bei Neufahrzeugen mit hohen Wert, macht es sicherlich Sinn, eine solche Versicherung mit einzubeziehen.

Der Versicherungsvergleich (im Bereich der Kraftfahrtversicherung- Vollkasko) kann im Kfz- Haftpflichtbereich eingesehen werden.

 

Hinweis: Bitte bedenken Sie, dass die Informationen zum Versicherungsschutz je nach Gesellschaft und Bedingungen variieren können.